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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ernennungen und im Ernennungsverfahren auch - soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen normiert sind - keine Parteistellung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120145.X04Im RIS seit
11.07.2001