RS Vwgh 1994/8/11 94/12/0115

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Veröffentlicht am 11.08.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
RGV 1955 §10 Abs2;

Rechtssatz

Der VwGH hegt im Lichte des Art 7 B-VG keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 10 Abs 2 RGV. Es liegt in der Natur einer pauschalen Abgeltung, daß die Abfindung in "Bausch und Bogen" ohne Eingehen auf die einzelnen konkreten Sachverhalte erfolgt. Die Regelung des § 10 Abs 2 RGV kann auch nicht als unsachlich über den Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers hinausgehend bezeichnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120115.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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