RS VwGH Erkenntnis 1994/08/12 90/14/0145

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Rechtssatz

Lagen keine schlüssigen, für den Standpunkt des Beschwerdeführers sprechenden Gutachten vor, war die belangte Behörde nicht gehalten, im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht Gegengutachten bzw Ergänzungsgutachten einzuholen.

Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis
Im RIS seit
14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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