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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/14/0042Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/03/16 89/14/0254 3Stammrechtssatz
Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgegeben wird (Hinweis E 19.3.1987, 86/16/0236). Es liegt daher am Abgabepflichtigen bzw dessen Steuerberater, nicht nur auszuführen, warum im konkreten Fall nicht von der üblichen Vorgangsweise bei der Erfassung der Fristen abgegangen worden ist, sondern auch, welche besondere Kontrolle aufgrund einer dem Steuerberater bekannten kurzen Frist erfolgt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140018.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012