RS Vwgh 1994/8/12 90/14/0145

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2298/74 E 16. September 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung kann der VwGH nur insoweit überprüfen, als es sich um die Feststellung handelt, ob der in der Beweiswürdigung gelegene Denkvorgang zu einem den Denkgesetzen entsprechenden Ergebnis geführt hat bzw ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt worden ist, in einem ordnungsgemäßen

Verfahren ermittelt wurde.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140145.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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