RS Vwgh 1994/8/12 94/02/0317

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 litb;
VwGG §33a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/10/21 92/02/0189 2

Stammrechtssatz

Hängt die Fällung einer Sachentscheidung lediglich von der Lösung der Tatfrage ab, mit der auch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang steht, ist die Behandlung der Beschwerde gem § 33a VwGG abzulehnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020317.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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