Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0095 E 13. September 1988 RS 2Stammrechtssatz
Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbringbar sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994150016.X01Im RIS seit
20.11.2000