RS Vwgh 1994/8/17 91/15/0092

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Veröffentlicht am 17.08.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH hat die Übereignung eines Unternehmens iSd § 14 Abs 1 BAO nur zur Voraussetzung, daß jene Wirtschaftsgüter übertragen und übernommen werden, die die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den Erwerber in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991150092.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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