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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 lite;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/26 89/15/0049 6Stammrechtssatz
Die Verpflichtung eines Kommanditisten, allfällige spätere Gewinne zur Auffüllung eines negativen Kapitalkontos zu verwenden, ist ohne Relevanz für die Vermögensverhältnisse des Kommanditisten am Bewertungsstichtag und gibt demnach keine Grundlage dafür ab, dem Kommanditisten mit negativem Kapitalanteil einen Anteil am negativen Einheitswert des Betriebsvermögens der KG zuzurechnen. Auf die ertragsteuerliche Beurteilung allfälliger späterer zur Auffüllung des negativen Kapitalkontos verwendeter Gewinne oder eines beim allfälligen Ausscheiden des Kommanditisten entstandenen Veräußerungsgewinnes kommt es dabei nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150015.X02Im RIS seit
14.01.2002