RS Vwgh 1994/8/17 94/15/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.08.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/25 91/13/0172 4

Stammrechtssatz

Die Entscheidungselemente der subjektiven Billigkeit dürfen nicht auf Grund bloßer Vermutungen oder auf Grund des Anscheines, sondern nur auf Grund entsprechender verfahrensrechtlich einwandfrei getroffener Feststellungen in die Entscheidung einfließen (Hinweis Stoll, BAO, Handbuch, S 587).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994150018.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten