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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §200 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3285/80 B 2. Juli 1981 VwSlg 5609 F/1981 RS 1Stammrechtssatz
Durch die Erlassung eines endgültigen Abgabenbescheides gem § 200 Abs 2 in einem Bescheidbeschwerdeverfahrens wird die Klaglosstellung der beschwerdeführenden Partei iSd § 33 Abs 1 VwGG 1965 bewirkt, weil die über die Berufung gegen den vorläufigen Bescheid ergangene, beim VwGH angefochtene Berufungsentscheidung mit Erlassung des endgültigen Bescheides nicht mehr den Rechtsbestand angehört.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994160009.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009