Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §33;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/03 92/16/0174 7Stammrechtssatz
Da es sich bei den in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG 1957 vorgesehenen Gebühren nicht um eine einzige einheitliche Abgabe, sondern entsprechend den einzelnen Tatbeständen um jeweils verschiedene Abgaben handelt (Hinweis E 16.10.1989, 88/15/0032), kann sich auch eine Auslegung eines Tatbestandes nicht jedenfalls am Regelungsinhalt einer anderen Tarifpost orientieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160131.X04Im RIS seit
20.11.2000