RS Vwgh 1994/8/18 93/16/0131

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Veröffentlicht am 18.08.1994
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/03 92/16/0174 7

Stammrechtssatz

Da es sich bei den in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG 1957 vorgesehenen Gebühren nicht um eine einzige einheitliche Abgabe, sondern entsprechend den einzelnen Tatbeständen um jeweils verschiedene Abgaben handelt (Hinweis E 16.10.1989, 88/15/0032), kann sich auch eine Auslegung eines Tatbestandes nicht jedenfalls am Regelungsinhalt einer anderen Tarifpost orientieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160131.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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