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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §295 Abs1;Rechtssatz
Aus dem dem Abgabenrecht eigenen System von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 702) ist ersichtlich, daß eine Verpflichtung der Behörde, mit der Erlassung eines abgeleiteten Bescheides bis zur Erlassung bzw Abänderung des Grundlagenbescheides "zuzuwarten", nicht besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994160176.X01Im RIS seit
20.11.2000