RS Vwgh 1994/8/18 94/16/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.08.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §295 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem dem Abgabenrecht eigenen System von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 702) ist ersichtlich, daß eine Verpflichtung der Behörde, mit der Erlassung eines abgeleiteten Bescheides bis zur Erlassung bzw Abänderung des Grundlagenbescheides "zuzuwarten", nicht besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160176.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten