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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Begriff der Gegenleistung ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt; jede nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, ist Teil der Bemessungsgrundlage (Hinweis E 15.4.1993, 93/16/0056). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (Hinweis E 20.11.1980, 1651/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160111.X01Im RIS seit
04.09.2001