RS Vwgh 1994/8/25 94/19/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/19 91/06/0067 1

Stammrechtssatz

Die regelmäßige Kontrolle, ob eine erfahrene und zuverlässige Kanzleikraft die rein manipulativen Tätigkeiten im Zuge der Kuvertierung oder Postaufgabe auch tatsächlich ausführt, ist dem Rechtsanwalt nicht zumutbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190019.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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