RS Vwgh 1994/8/30 90/10/0129

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Veröffentlicht am 30.08.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 idF 1984/502;
ApG 1907 §3 idF 1984/502;
ApG 1907 §48 Abs2 idF 1984/502;
ApG 1907 §49 Abs1 idF 1984/502;
ApG 1907 §51 Abs3 idF 1984/502;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Ein Abstellen auf das zeitliche Zuvorkommen eines Konzessionsantrages - vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung, die bei gegebener persönlicher Eignung der Bewerber eine Berücksichtigung von Eignungsunterschieden nicht vorsieht - verstößt nicht gegen ein Verfassungsgebot, etwa den Gleichheitsgrundsatz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990100129.X08

Im RIS seit

25.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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