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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ApG 1907 §10 idF 1984/502;Rechtssatz
Ein Abstellen auf das zeitliche Zuvorkommen eines Konzessionsantrages - vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung, die bei gegebener persönlicher Eignung der Bewerber eine Berücksichtigung von Eignungsunterschieden nicht vorsieht - verstößt nicht gegen ein Verfassungsgebot, etwa den Gleichheitsgrundsatz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990100129.X08Im RIS seit
25.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017