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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §49 Abs1 idF 1984/502;Rechtssatz
Unter Mitbewerber ist zunächst der Mitbewerber um denselben Standort und seine Umgebung, darüberhinaus jeder andere Konzessionswerber zu verstehen, dessen Antrag deswegen abzuweisen wäre, weil er die gesetzlichen Bedarfsvoraussetzungen infolge der Erteilung der Konzession an den letztlich zum Zug gekommenen Bewerber nicht (mehr) erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990100129.X01Im RIS seit
25.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017