RS Vwgh 1994/8/30 90/10/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.1994
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 idF 1984/502;
ApG 1907 §3 idF 1984/502;
ApG 1907 §48 Abs2 idF 1984/502;
ApG 1907 §51 Abs3 idF 1984/502;
AVG §63 Abs1;
AVG §8;
B-VG Art18 Abs1;
StGG Art6 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß das ApG ein Berufungsrecht des abgewiesenen Mitbewerbers sowohl gegen die Abweisung seines Ansuchens als auch gegen die Konzessionserteilung an den zum Zug gekommenen Mitbewerber nicht ausschließt, kann der abgewiesene Mitbewerber aus § 8 AVG iZm Art 6 StGG und dem ApG sein rechtliches Interesse daran geltend machen, daß der Lokalbedarf durch ihn als Antragsteller und nicht durch einen anderen Bewerber erfüllt wird. Im Schutzbereich der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Erwerbsausübungsfreiheit ist nämlich davon auszugehen, daß der vom Gesetzesvorbehalt Gebrauch machende Gesetzgeber eine behördliche Konzession überhaupt nur bei gleichzeitiger Einräumung von Rechtsansprüchen einräumen darf (Hinweis E VfGH 17.3.1966, VfSlG 5240/1966).

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990100129.X05

Im RIS seit

25.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten