Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs3;Rechtssatz
Mit der Zustellung des Beschlusses, mit dem ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist eingebrachter Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zurückgewiesen wird, beginnt die Mängelbehebungsfrist nicht neuerlich zu laufen.
Schlagworte
Frist Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180257.X01Im RIS seit
20.11.2000