RS Vwgh 1994/9/8 94/18/0257

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Veröffentlicht am 08.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §61;

Rechtssatz

Mit der Zustellung des Beschlusses, mit dem ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist eingebrachter Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zurückgewiesen wird, beginnt die Mängelbehebungsfrist nicht neuerlich zu laufen.

Schlagworte

Frist Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180257.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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