Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Bei der Festsetzung der Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltsverbotes handelt es sich um einen vom übrigen Inhalt des Aufenthaltsverbotsbescheides nicht trennbaren Abspruch.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180189.X03Im RIS seit
20.11.2000