RS Vwgh 1994/9/8 94/18/0189

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Veröffentlicht am 08.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §21 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Festsetzung der Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltsverbotes handelt es sich um einen vom übrigen Inhalt des Aufenthaltsverbotsbescheides nicht trennbaren Abspruch.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180189.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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