RS Vwgh 1994/9/8 94/18/0525

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Veröffentlicht am 08.09.1994
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z1;
StGB §129;

Rechtssatz

Das Wohlverhalten eines Fremden, das darin besteht, daß er sich während der Anhängigkeit eines ihn als Beschuldigten betreffenden gerichtlichen Strafverfahrens (hier wegen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch) keine weiteren Straftaten zuschulden kommen ließ, fällt im Hinblick auf die Beurteilung der durch seinen Aufenthalt im Bundesgebiet gegebenen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht zu seinen Gunsten ins Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180525.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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