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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1993 §26;Rechtssatz
Das rechtliche Interesse eines Fremden an einer Sachentscheidung des VwGH über eine Beschwerde gegen die Abweisung seines Antrages auf Abschiebungsaufschub ist weggefallen, wenn das Aufenthaltsverbot, zu dessen Durchsetzung die Abschiebung vorgesehen war, von der Behörde aufgehoben wurde; die Beschwerde ist daher im Falle ihrer Einbringung vor der Zustellung des Aufhebungsbescheides gemäß § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180395.X01Im RIS seit
20.11.2000