RS Vwgh 1994/9/8 94/18/0395

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Veröffentlicht am 08.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §26;
FrG 1993 §36 Abs1;
FrG 1993 §36 Abs2;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Das rechtliche Interesse eines Fremden an einer Sachentscheidung des VwGH über eine Beschwerde gegen die Abweisung seines Antrages auf Abschiebungsaufschub ist weggefallen, wenn das Aufenthaltsverbot, zu dessen Durchsetzung die Abschiebung vorgesehen war, von der Behörde aufgehoben wurde; die Beschwerde ist daher im Falle ihrer Einbringung vor der Zustellung des Aufhebungsbescheides gemäß § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180395.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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