RS Vwgh 1994/9/8 94/18/0507

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Veröffentlicht am 08.09.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §5;
AsylG 1991 §7;
FrG 1993 §18 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/04 93/18/0622 2

Stammrechtssatz

Ebenso wie die vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach § 5 AsylG (jetzt: § 7 AsylG 1991) der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht entgegenstand (nicht entgegensteht) (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0237), stellt sie auch keinen Grund für die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180507.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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