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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §7;Rechtssatz
Der Ausspruch, daß der Fremde gemäß § 22 Abs 2 FrG 1993 das Bundesgebiet unverzüglich nach Erhalt des (erstinstanzlichen) Bescheides zu verlassen habe, bringt lediglich die Rechtsfolge des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung einer Berufung zum Ausdruck, dies unbeschadet der davon nicht betroffenen Rechtswirkungen einer allfälligen vorläufigen Aufenthaltsberechtigung nach asylrechtlichen Bestimmungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180507.X03Im RIS seit
20.11.2000