RS Vwgh 1994/9/8 94/18/0507

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Veröffentlicht am 08.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7;
AVG §64 Abs2;
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §22 Abs2;

Rechtssatz

Der Ausspruch, daß der Fremde gemäß § 22 Abs 2 FrG 1993 das Bundesgebiet unverzüglich nach Erhalt des (erstinstanzlichen) Bescheides zu verlassen habe, bringt lediglich die Rechtsfolge des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung einer Berufung zum Ausdruck, dies unbeschadet der davon nicht betroffenen Rechtswirkungen einer allfälligen vorläufigen Aufenthaltsberechtigung nach asylrechtlichen Bestimmungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180507.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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