Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/18/0522Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/14 92/18/0482 2Stammrechtssatz
Beruft sich der Arbeitgeber auf die Verwirklichung eines der im § 20 AZG normierten Tatbestände, so obliegt es ihm, im Verwaltungsverfahren diesbezüglich konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen aufzustellen.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992180521.X02Im RIS seit
03.04.2001