RS Vwgh 1994/9/8 94/18/0189

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Veröffentlicht am 08.09.1994
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §21 Abs1;
StGB §127;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, daß die Festsetzung der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes mit zehn Jahren im Beschwerdefall nicht der Rechtslage entspricht, weil dem Fremden zwei gerichtliche Verurteilungen wegen lediglich nicht qualifizierten (einfachen) Diebstahls zu relativ geringen Geldstrafen zur Last liegen, welchen kein die hier in Betracht kommenden öffentlichen Interessen nachhaltig beeinträchtigendes Gewicht zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180189.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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