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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die studienrechtliche Anrechnung von Teilen eines Vorstudiums ist zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges iSd § 17 Abs 1 Z 3 iVm § 20 Abs 1 Z 2 StudFG 1992 nicht rechtserheblich, weil dies der in § 17 StudFG 1992 ausgedrückten Zielsetzung widerspräche (hier: Daher war ein Verbesserungsauftrag zwecks Beilage des Anerkennungsbescheides verfehlt).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag AusschlußEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120081.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017