RS Vwgh 1994/9/14 92/13/0027

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/13/0028

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 90/13/0212 1

Stammrechtssatz

Bezeichnet die Beschwerde das als verletzt behauptete Recht nicht mit Bestimmtheit, sind die Beschwerdepunkte dem Vorbringen zur Sache zu entnehmen (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Seite 243).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130027.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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