RS Vwgh 1994/9/14 91/13/0095

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs1;
EStG 1972 §67 Abs6;

Rechtssatz

Das Dienstverhältnis eines öffentlich-rechtlich Bediensteten wird nicht dadurch beendet, daß er vom Dienststand in den Ruhestand wechselt. Wird aber das Dienstverhältnis nicht beendet, so steht bereits dieser Umstand einer begünstigten Besteuerung der Jubiläumszuwendung nach § 67 Abs 6 EStG 1972 entgegen, weil mit dieser Norm ausdrücklich nur solche sonstige Bezüge begünstigt werden, die "bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen" (Hinweis E 31.5.1994, 91/14/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130095.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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