RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0093

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
14/01 Verwaltungsorganisation

Norm

B-VG Art102;
B-VG Art103;
B-VG Art20 Abs1;
KompetenzG 1966 §16 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 16.11.1994 94/12/0094

Rechtssatz

Bei Herstellung des Einvernehmens iSd § 16 KompetenzG 1966, die im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zu bewirken ist, hat der Landeshauptmann die selben rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen wie der Bundesminister. Das Einvernehmen ist somit allenfalls im Weisungsweg zu erzwingen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120093.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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