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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art102;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 16.11.1994 94/12/0094Rechtssatz
Bei Herstellung des Einvernehmens iSd § 16 KompetenzG 1966, die im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zu bewirken ist, hat der Landeshauptmann die selben rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen wie der Bundesminister. Das Einvernehmen ist somit allenfalls im Weisungsweg zu erzwingen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120093.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010