RS Vwgh 1994/9/14 90/12/0161

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;
BDG 1979 §40 Abs4;

Rechtssatz

Eine unter dem Gesichtspunkt des § 40 BDG 1979 relevante Abberufung von der Funktion des dauernden Stellvertreters eines Abteilungsleiters liegt dann vor, wenn der Eintritt des Stellvertretungsfalles entweder völlig ausgeschlossen wird, oder aber (- wie bei der gestuften Mehrfachstellvertretung möglich -) generell verändert wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120161.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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