Index
22/01 JurisdiktionsnormNorm
AVG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/28 91/12/0247 2 (hier: nach E 28.4.1993 im fortgesetzten Verfahren ergangene E)Stammrechtssatz
Ausführungen zur Frage der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde (Dienstbehörde) zur Entscheidung über einen Antrag auf Vergütung für Nebentätigkeit gem § 25 GehG eines Beamten auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit einem Rechtsträger, der nicht Dienstgeber ist (hier: Österr.Akademie der Wissenschaften), sowie zur Frage der Verjährung des Anspruches gem § 13b GehG.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen ZivilrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120040.X02Im RIS seit
27.11.2000