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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs1;Rechtssatz
Der Ruhegenuß eines öffentlich-rechtlich Bediensteten ist als laufender Bezug des Arbeitnehmers aus demselben Dienstverhältnis anzusehen, aus dem der Bedienstete Aktivbezüge erhalten hat, sodaß eine Jubiläumszuwendung die in § 67 Abs 6 EStG 1972 normierte Voraussetzung nicht erfüllt, wonach ein begünstigter, sonstiger Bezug nur vorliegt, wenn er nicht neben laufenden Bezügen des Arbeitnehmers aus demselben Dienstverhältnis gewährt wird (Hinweis E 31.5.1994, 91/14/0059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130095.X02Im RIS seit
20.11.2000