RS Vwgh 1994/9/14 91/13/0095

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs1;
EStG 1972 §67 Abs6;

Rechtssatz

Der Ruhegenuß eines öffentlich-rechtlich Bediensteten ist als laufender Bezug des Arbeitnehmers aus demselben Dienstverhältnis anzusehen, aus dem der Bedienstete Aktivbezüge erhalten hat, sodaß eine Jubiläumszuwendung die in § 67 Abs 6 EStG 1972 normierte Voraussetzung nicht erfüllt, wonach ein begünstigter, sonstiger Bezug nur vorliegt, wenn er nicht neben laufenden Bezügen des Arbeitnehmers aus demselben Dienstverhältnis gewährt wird (Hinweis E 31.5.1994, 91/14/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130095.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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