RS Vwgh 1994/9/14 92/13/0027

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/13/0028

Rechtssatz

Jede außerhalb des ermittelten Beschwerdepunktes gelegene inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Abgabenbescheides aus dem Grunde unzutreffender Beurteilungen der belangten Behörde über die rechtliche Richtigkeit der Handhabung der materiellrechtlichen und formell-rechtlichen Vorschriften des Abgabenrechts durch das Finanzamt ist der verwaltungsgerichtlichen Prüfung entzogen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130027.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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