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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §44 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/22 89/12/0026 1Stammrechtssatz
Es besteht die Verpflichtung zur schriftlichen Erteilung einer Weisung, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt, auch dann, wenn sie bereits ursprünglich schriftlich erteilt wurde und der Beamte vor Befolgung der Weisung dem Vorgesetzten seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit iSd § 44 Abs 3 BDG 1979 mitgeteilt hat (Hinweis E 30.3.1989, 86/09/0110, E 19.3.1990, 88/12/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120060.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010