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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
Aus der Bestimmung des Gesellschaftsvertrages (hier einer GmbH, die Erwerb, Betrieb und Verwaltung von Studentenheimen zum Gegenstand hat), wonach eine Fremdnutzung der Gebäude zulässig sei, "wenn dadurch eine Verbilligung der Heimplätze für die Studenten erreicht werden kann", kann nicht der Schluß gezogen werden, Satzung und tatsächliche Geschäftsführung seien auf die Erfüllung mildtätiger Zwecke iSd § 37 BAO ausgerichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993130203.X03Im RIS seit
20.11.2000