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22/02 ZivilprozessordnungNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Daß im Rechtsstreit eines Abgabepflichtigen mit einem Dritten, ob zwischen den beiden ein Dienstverhältnis bestanden habe oder nicht, Ruhen des Verfahrens eingetreten ist, kann die Abgabenbehörde deswegen nicht ohne Verstoß gegen die Denkgesetze als Indiz gegen das vom Abgabepflichtigen behauptete Arbeitsverhältnis beurteilen, weil der Abgabepflichtige in diesem Rechtsstreit beklagte Partei war und in dieser Rolle von vornherein kein zwingendes Interesse am Fortgang des Prozesses erwarten lassen mußte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130180.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009