RS Vwgh 1994/9/14 92/13/0180

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §47 Abs3;
ZPO §168;

Rechtssatz

Daß im Rechtsstreit eines Abgabepflichtigen mit einem Dritten, ob zwischen den beiden ein Dienstverhältnis bestanden habe oder nicht, Ruhen des Verfahrens eingetreten ist, kann die Abgabenbehörde deswegen nicht ohne Verstoß gegen die Denkgesetze als Indiz gegen das vom Abgabepflichtigen behauptete Arbeitsverhältnis beurteilen, weil der Abgabepflichtige in diesem Rechtsstreit beklagte Partei war und in dieser Rolle von vornherein kein zwingendes Interesse am Fortgang des Prozesses erwarten lassen mußte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130180.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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