RS Vwgh 1994/9/14 91/13/0229

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
72/13 Studienförderung

Norm

BAO §183 Abs4;
EStG 1988 §34 Abs8;
StudFG 1983 §13 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausführungen zum Begriff "Einzugsbereich des Wohnortes" iSd § 34 Abs 8 EStG 1988 sowie zur zumutbaren Dauer der Fahrtzeit zum und vom Ausbildungsort (Hinweis E 27.1.1994, 92/15/0131, 0132) (hier: keine Gelegenheit für den Abgabepflichtigen zum Nachweis der Unzumutbarkeit; Fahrtzeit eines Jusstudenten vom Heimatbahnhof zur Universität knapp über eine Stunde, Entfernung von der Wohnung zum Heimatbahnhof 2 km).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130229.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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