RS Vwgh 1994/9/14 91/13/0233

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §144 Abs1;
BAO §144 Abs2;
BAO §166;
BAO §182 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Vornahme eines Augenscheines ohne vorherige Verständigung des Abgabepflichtigen, wobei das Finanzamt im konkreten Fall seine Amtshandlung zu Unrecht auf § 144 BAO und nicht auf § 182 BAO gestützt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130233.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten