RS Vwgh 1994/9/14 93/12/0098

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art130 Abs2;
DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 145 Abs 3 Krnt DienstrechtsG vorliegen, handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung; sie liegt daher im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle der Aufsichtsbehörde.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120098.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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