RS Vwgh 1994/9/14 90/12/0161

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;
BMG §10 Abs1;
BMG §9;

Rechtssatz

Die Betrauung eines Beamten mit der Funktion als provisorischer Leiter der Abteilung eines Bundesministeriums hat in Form eines Dienstauftrages (Weisung) durch den Bundesminister (oder in seinem Namen durch den hiefür zuständigen Organwalter) zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120161.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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