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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §73 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0993/65 B 16. Juni 1965 RS 1Stammrechtssatz
Dem Bewerber um die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis kommt Parteistellung nicht zu. Es besteht daher keine Verpflichtung der Behörde, über einen auf Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis abzielenden Antrag bescheidmäßig abzusprechen (Hinweis E 9.11.1949, 0005/48, 0006/48, 0703/48, VwSlg 1079 A/1949 und B 2.2.1956, 0133/56, VwSlg 3963 A/1956).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere RechtsgebieteMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtBesondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120176.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011