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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/19/0396Rechtssatz
Die bloße Kenntnis des Wiedereinsetzungswerbers von der "Existenz" eines den Asylantrag abweisenden Bescheides ist dem Wegfall des Hindernisses iSd § 71 Abs 2 AVG nicht gleichzusetzen, weil der Wiedereinsetzungswerber durch diesen Vorgang die maßgebenden Umstände, die ihn in die Lage versetzt hätten, eine Berufung mit einem im Sinne von § 63 Abs 3 AVG ausreichenden Inhalt zu erheben, nicht zur Kenntnis gebracht worden sind (hier: im Wiedereinsetzungsantrag war vorgebracht worden, daß die Wahrung der Frist durch ein im Rahmen der Bundesbetreuung erlassenes Schreiben gehindert wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190393.X01Im RIS seit
03.04.2001