RS Vwgh 1994/9/15 94/06/0172

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Veröffentlicht am 15.09.1994
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Index

L82000 Bauordnung
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §431;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/09 92/06/0054 1

Stammrechtssatz

Der Käufer einer Liegenschaft, dessen Eigentumserwerb im Grundbuch noch nicht durchgeführt ist, hat gemäß § 431 ABGB noch kein Recht an der Sache sondern lediglich ein Recht auf die Sache (Hinweis E 16.12.1982, 81/06/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994060172.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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