RS Vwgh 1994/9/15 94/09/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1994
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §14a Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §14a Abs2 idF 1990/450;
AuslBG §14a Abs3 idF 1990/450;
AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1990/450;

Rechtssatz

Eine die Strafbarkeit nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG ausschließende Arbeitserlaubnis fehlt auch immer dann, wenn der zeitliche oder örtliche Geltungsbereich derselben überschritten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090140.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten