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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §14a Abs1 idF 1990/450;Rechtssatz
Eine die Strafbarkeit nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG ausschließende Arbeitserlaubnis fehlt auch immer dann, wenn der zeitliche oder örtliche Geltungsbereich derselben überschritten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090140.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.11.2009