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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Feststellung der alleinigen Parteistellung des grundbücherlichen Eigentümers iSd § 3 Abs 3 DMSG kann für spätere Verfahren ohne Zweifel nicht verbindlich sein. So muß es etwa dem "wahren" Eigentümer unbenommen bleiben, allfällige Anträge auf Zerstörung oder Veränderung des Denkmals (§ 5 DMSG) zu stellen, und ebenso muß dem solcherart am Unterschutztellungsverfahren als Partei beteiligten Nichteigentümer der Einwand seines fehlenden Eigentums in einem allfälligen Strafverfahren nach § 14 DMSG vorbehalten bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090352.X02Im RIS seit
19.03.2001