RS Vwgh 1994/9/15 93/09/0123

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Veröffentlicht am 15.09.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §863;
AuslBG §19 Abs1;
AuslBG §4 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus der Beschäftigung einer vom Arbeitsamt zugewiesenen "Ersatzkraft" kann nicht auf eine stillschweigende Rücknahme eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen namentlich beantragten Ausländer geschlossen werden (Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090123.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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