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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §863;Rechtssatz
Aus der Beschäftigung einer vom Arbeitsamt zugewiesenen "Ersatzkraft" kann nicht auf eine stillschweigende Rücknahme eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen namentlich beantragten Ausländer geschlossen werden (Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090123.X02Im RIS seit
11.07.2001