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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Rechtsnormen, welche die Einhaltung eines bestimmten Abstandes oder einer bestimmten Gebäudehöhe zum Gegenstand haben, dienen vor allem auch einer ausreichenden Belichtung (vgl dazu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 03te Auflage, S 183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991060217.X11Im RIS seit
03.05.2001