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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Lautet der Schuldspruch des angefochtenen Bescheides auf Verstoß gegen § 48 Abs 1 BDG 1979, ist aber auf Grund der Begründung des Bescheides unklar, ob dem Beamten in Wahrheit zum Vorwurf gemacht werden sollte, gegen § 48 Abs 1 BDG 1979 oder aber gegen § 51 Abs 1 BDG 1979 verstoßen zu haben, ist der Schuldspruch mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090111.X03Im RIS seit
20.11.2000