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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Nach dem Vlbg RPG können sich konstitutive Festlegungen in Flächenwidmungsplänen - wie auch § 12 Abs 5 lit a Vlbg RPG zeigt - nicht auf Eisenbahnanlagen und in der Folge auch nicht auf gemäß § 6 Abs 3 EisenbahnG zu den Kleinseilbahnen zählende Sessellifte erstrecken, was sich aus § 1 Abs 3 Vlbg RPG im Zusammenhalt mit den in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätzen (Hinweis E VfGH 23.6.1954, K II - 2/1954, VfSlg 2674/1954) ergibt (Hinweis Zeleny, Eisenbahnplanungsrecht und Baurecht, 1994, 89 und 95 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060172.X01Im RIS seit
17.07.2001